20. Oktober 2016. Stadtbibliothek Essen. Erasmus Schöfer liest einen spannungsvollen Text über eine Demonstration 1968 in München, die nach dem Attentat auf Rudi Dutschke stattfand und in eine Eskalation von Polizeigewalt mündete. Der Text stammt aus 'Ein Frühling irrer Hoffnung', dem 2001 veröffentlichten ersten Band seiner Romantrilogie 'Die Kinder des Sisyfos'.
Im Vorfeld der Lesung hatte Weltnetz.TV von der Bibliothek die Genehmigung eingeholt, mit Schöfer ein Gespräch zu führen und die Lesung zu filmen, wurde aber vor Ort dann darauf aufmerksam gemacht, dass das Presseamt der Stadt Essen sich vorbehalte, die Veröffentlichung des Videos erst nach Sichtung freizugeben. Als diese Freigabe auch nach mehrmaliger Nachfrage nicht erfolgte, schaltete Weltnetz.TV den Landesgeschäftsführer der DJU in Ver.di Berlin-Brandenburg ein. Die Antwort des Presseamts auf dessen Nachfrage lautete, dass die Stadt Essen zwar keinen Anspruch auf Freigabe habe, auf Grund ihres Hausrechts in dem öffentlichen städtischen Gebäude aber um Freigabe gebeten hätte, um „sicherzustellen, dass die Inhalte des Videos rechtskonform sind“. Der Landesgeschäftsführer der DJU wies darauf hin, dass die Rechtslage eine andere wäre: „Für den Inhalt eines Interviews in einem Video, wenn dies straf- Urheber- und/oder nutzungsrechtlich relevant sein würde, ist der Autor/Herausgeber ggf. der Interwievpartner verantwortlich. Der Inhaber/Eigentümer der Räumlichkeiten, wo die Aufzeichnung des Interviews erfolgte, kann dafür juristisch nicht zur Verantwortung gezogen werden. Ansonsten müsste die Stadt Essen auch jeden im öffentlichen Straßenland geführte Interview- bzw. Video-, Fernseh- und Hörfunkaufzeichnung in ihrem Zuständigkeitsbereich auf ihren rechtlichen Inhalt prüfen. Das von Ihnen in Anspruch genommene Hausrecht legitimiert sie nicht zum Eingriff in die grundgesetzlich verankerte Presse- und Medienfreiheit. Wir fordern Sie hiermit dringend als Stadt Essen auf, von solchen Verpflichtungserklärungen gegenüber Journalist*innen Abstand zu nehmen.“
Weltnetz.TV betrachtet den Vorfall als Zeichen, dass um den Erhalt von Presse- und Meinungsfreiheit in der BRD energisch gekämpft werden muss.
Wir möchten Ihnen als Zuschauer nun die Gelegenheit geben, selbst zu entscheiden, ob dieses Video „rechtskonform“ ist.
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