19.04.2018 - Laut Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ist die Religionsfreiheit, aber auch die Freiheit, keine Religion zu haben, ein hohes Gut. In dem Wissen, dass nahezu jede große Religion in ihrer Geschichte sowohl große Humanisten als auch große Leichenberge verzeichnet, basiert deshalb unser Grundgesetz auf einer Vorsichtsmaßnahme - der Trennung von Staat und Religion.

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