Alexander Neu, MdB DIE LINKE, gab beim wissenschaftliche Dienst des Bundestages ein Gutachten in Auftrag, welches die militärische Präsenz der USA und Russlands in Syrien untersucht.
Ergebnis des Gutachtens ist, dass "die russische Präsenz in Syrien in der Völkerrechtswissenschaft als zulässig erachtet" werde, da die Militäraktionen auf "ausdrückliche Genehmigung der syrischen Regierung" erfolgten. Somit handelt es sich um eine Intervention auf Einladung, die vom Völkerrecht gedeckt ist.
Demgegenüber stellt schon die Bewaffnung und Ausbildung der syrischen Rebellengruppen durch die USA einen Verstoß gegen das Völkerrecht dar. Die USA versuchen daher, ihre militärische Präsenz auf das sogenannte "Selbstverteidigungsrecht" zu stützen. Diese Konstruktion soll es den USA erlauben, den "Kampf gegen den Terror" zu führen, wenn ein Staat selbst nicht willens oder in der Lage ist, den Terroristen Einhalt zu gebieten. Selbst wenn man diese völkerrechtlich höchst umstrittene Konstruktion anerkennt, ist das "Selbstverteidigungsrecht zunehmend schwerer zu begründen", da der IS in Syrien weitestgehend auf dem Rückmarsch ist.
Weltnetz.tv hat Alexander Neu gefragt, wie er das Gutachten bewertet und welche Konsequenzen dies für die Beteiligung Deutschlands an der "Anti-IS-Koalition" hat.
Das Gutachten kann hier nachgelesen werden: https://www.bundestag.de/blob/563850/05f6dec762a939978c22a132ee680b9a/wd...
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