Verfügung vom 4. Mai 2022

Achtung, Achtung! Der rot-rot-grüne Senat gibt bekannt, dass das zeigen oder tragen sämtlicher Symbole der sog. Sowjetunion und der sog. Befreier vom sog. Faschismus am sog. Tag der Befreiung, dem 8. Mai, hiermit bei Androhung schwerster Geld- oder Haftstrafe verboten ist!

 06.05.22
2.7k42203

Gemäß § 17 Abs. 1 des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetzes – ASOG Berlin) sowie gemäß § 14 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 des Versammlungsfreiheitsgesetzes Berlin (VersFG BE), jeweils in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Gesetz über das Verfahren der Berliner Verwaltung (VwVfG Berlin) in Verbindung mit § 35 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) ergeht folgende Allgemeinverfügung

Produktion: DIether Dehm


Verfügung vom 4. Mai 2022
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