Deutschland ist Mittäter im illegalen Drohnenkrieg

Otto Jäckel auf der Auftaktkundgebung von Stopp Ramstein
Video: 
weltnetz.tv
Länge: 
00:13:44
Aufzeichnungsdatum: 
11.06.16
Personen: 

Otto Jäckel, Vorsitzender der Juristen und Juristinnen gegen atomare, biologische und chemische Waffen (IALANA) und Anwalt im sogenannten Ramstein-Prozess, hielt seine Rede auf der Auftaktkundgebung der Stopp Ramstein Kampagne in Kaiserslautern.

Er macht deutlich, dass die USA mit den Drohnenangriffen permanent gegen das Völkerrecht verstoßen. Alleine von 2009-2015 wurden bei Drohnenangriffen in Pakistan, Jemen und Somalia über 4500 Menschen getötet. Dabei werden, neben der Zielperson, durchschnittlich ca. 28 unbeteiligte getötet. Da es sich völkerrechtlich gesehen nicht um Kriegseinsätze handelt, ist jede dieser Tötungen eine extralegale Hinrichtung der USA – ohne Anklage, ohne Verteidigung und ohne gerichtliches Urteil.

Auch Deutschland verstößt gegen das Gewaltverbot der Charta der Vereinten Nationen. So besagt Artikel 3f der Aggressionsdefinition in der Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen, dass es sich auch um eine Angriffshandlung handelt, wenn "ein Staat, der sein Hoheitsgebiet einem anderen Staat zur Verfügung gestellt hat, zulässt, dass dieses Hoheitsgebiet von dem anderen Staat dazu benutzt wird, eine Angriffshandlung gegen einen dritten Staat zu begehen". Wenn die deutsche Bundesregierung es zulässt, dass die USA ihren illegalen Drohnenkrieg von deutschem Boden führen darf, macht sie sich demnach zum Mittäter.

Otto Jäckel

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