1. Hilfsgelder für die UNRWA fließen wieder – vorerst (publiziert unter: Die Gelder fließen wieder, Der Freitag no 18 v. 2. 5. 2024, S. 9)
Eigentlich darf eine Strafe erst vollzogen werden, wenn eine Straftat erwiesen und ein Urteil gesprochen ist. Bis dahin muss die Unschuldsvermutung gelten. Das hätte respektiert werden müssen hinsichtlich der im Januar von der israelischen Regierung erhobenen Vorwürfe gegen das United Nations Relief and Works Agency for Palestine Refugies in the Near-Est (UNRWA). Das ´Hilfswerk der UNO für palästinensische Flüchtlinge im Nahen Osten`sollte hunderte Anhänger oder gar Mitglieder der Hamas beschäftigt haben. Bis zu neunzehn UNRWA -Angestellte hätten sogar am Terrorangriff auf israelische Zivilisten am 7. Oktober 2023 teilgenommen. Die wichtigsten Geberstaaten wie die USA, Großbritannien, die Schweiz, Österreich, Schweden, Japan und auch Deutschland stellten umgehend ihre Zahlungen an die UNRWA ein – obwohl die gesamte Zivilbevölkerung Gazas von Hilfen an Lebensmitteln, medizinischer Versorgung und Hygieneartikeln nie so anhängig war wie seit Beginn der israelischen Militäroffensive. Zwar ist nicht auszuschließen, dass sich unter den 15 000 palästinensischen Angestellten der UNRWA auch Hamas-Unterstützer und -Aktivisten befinden, was aber keine kollektive Bestrafung der Notleidenden rechtfertigt. Mit dem „temporären“ Aussetzen der Zahlungen folgten diese Staaten faktisch dem Narrativ der israelischen extremen Rechten, wonach alle Gazaouis mit der Hamas zu identifizieren seien und der Einsatz von Hunger als Waffe womöglich gerechtfertigt ist. Immerhin war die Europäische Union in dieser Frage gespalten: Spanien, Portugal und Irland erhöhten prompt die Zahlungen an die UNRWA.
Um ihre künftige Arbeit zu sichern, war sie genötigt, die Neutralität ihres Engagements in Gaza von einer unabhängigen Untersuchungskommission überprüfen zu lassen, die von der ehemaligen französischen Außenministerin Catherine Colonna geleitet wurde. Der nun vorliegende Bericht sagt, dass Israel keine Beweise für massenhafte Doppelaktivität von Palästinensern bei der UNRWA und bei der Hamas vorgelegt und diesbezügliche Behauptungen auch durch Folter Gefangener erzwungen habe. Die UNRWA lege Israel regelmäßig Namenslisten ihrer Beschäftigten vor. Sie soll aber künftig noch mehr Sorgfalt bei der Auswahl ihres Personals walten lassen. Ein noch nicht endgültig aufgeklärter Verdacht bestehe lediglich bei zwölf Personen. Zwei von ihnen seien tot, die anderen wurden vorläufig entlassen.
Die UNRWA deckt seit 1948 die Grundbedürfnisse nicht nur der unter israelischer Besatzung lebenden Palästinenser in Gaza und im Westjordanland, sondern auch im Libanon, in Syrien und in Jordanien. Als Flüchtlinge registriert wurden zunächst die Opfer der Nakba, „deren ständiger Wohnsitz zwischen 1. Juni 1946 und 15. Mai 1948 in Palästina lag und die ihren Wohnsitz und ihre Lebensgrundlage durch den Arabisch-Israelischen Krieg von 1948 verloren haben“. Nicht nur von Israel wird kritisiert, dass die UNRWA auch die Nachkommen dieser Flüchtlinge als solche anerkennt und versorgt, mittlerweile etwa sieben Millionen Menschen. Die Nahost-Expertin Muriel Asseburg widerlegt den Vorwurf, dass dadurch die Integration in den Exilländern behindert werde. Laut Völkerrecht verlieren weder Flüchtlinge noch ihre Nachkommen den Flüchtlingsstatus, „bis eine dauerhafte Lösung gefunden ist. Damit soll auch die Einheit der Familie in langandauernden Fluchtsituationen geschützt werden.“
Sowohl in den besetzten Territorien als auch in den Exilländern ist die UNRWA die wichtigste Arbeitergeberin für palästinensische Frauen und Männer. Damit sichert sie nicht nur den materiellen Unterhalt von Familien, sondern ermöglicht auch Selbstverwaltungsorganisation in den Lagern. Mit Kleinkrediten kann sie in bescheidenem Maße wirtschaftliche Entwicklung unterstützen. Außer im humanitären Bereich hilft sie auch beim Aufbau von Schulen und anderen Ausbildungsstätten. So entstanden komplexe Strukturen, die durchaus als Keime eines künftigen Staates gesehen werden können. Daher verfolgt Israel die Aktivitäten der UNRWA sehr kritisch, obwohl sie eigentlich die Aufgaben übernimmt, für die es selbst zuständig wäre: Eine Besatzungsmacht ist verpflichtet, für Ernährung sowie für medizinische und soziale Versorgung der besiegten Bevölkerung zu sorgen. Asseburg zitiert ein Gutachten der wissenschaftlichen Dienste des Bundestages, das bereits 2017 festgehalten hat, dass Israels Politik „zielgerichtet und systematisch“ darauf abziele, für die palästinensischen Bewohner ein „unwirtliches, abweisendes, entwicklungsfeindliches Umfeld“ zu schaffen und diese verdrängen zu wollen.
Übrigens hatte die Bundesrepublik ihre Zahlungen an die UNRWA, die in Jordanien, dem Libanon und Syrien tätig ist, fortgeführt und sie will jetzt auch die Zahlungen für die Versorgung der besetzten Gebiete wieder aufnehmen. Dort bleibt das Hauptproblem die schleppende Kontrolle der Hilfslieferungen durch die israelische Armee. Und die nach wie vor angekündigte Offensive nach Rafah wird die Lage weiter verschlimmern, da dann kaum noch Lieferungen von Ägypten aus möglich sind.
Müßig sind Dispute, ob Israel eine Apartheidpolitik betreibe oder gar dabei sei, einen Völkermord zu riskieren. Jede Apartheid und jeder Völkermord trägt sein eigenes Gesicht. Was in Gaza und im Westjordanland geschieht, ist nicht nur für die Mehrheiten im globalen Süden ein Zeichen der westlichen Doppelmoral. Selbst in einigen Ländern, die bislang zu den stärksten Unterstützern Israels gehörten, regt sich Widerstand gegen diese Doppelmoral. Die Proteste der akademischen Jugend an den prestigeträchtigsten Universitäten der USA können sich zu einer ähnlichen Dimension ausweiten wie die Erhebungen gegen den Vietnamkrieg. Lange ist es nicht mehr möglich, hier Antisemitismus zu unterstellen.
2.Bleiben die UNO-Schutztruppen im Libanon ? ( publiziert unter: Schießfreiheit erbeten, Der Freitag no 42 v. 17 10. 2024, S. 9)
Nachdem Ministerpräsident Benjamin Netanjahu den Generalsekretär der Vereinten Nationen, Antonio Guterres zur persona non grata in Israel erklärt hatte, haben die Israel Defensiv Forces (IDF) die Stellungen der United Nations Interim Forces in Lebanon (UNIFIL) – darunter auch ihr Hauptquartier in Nakura – mehrfach beschossen und dabei auch bereits Blauhelmsoldaten schwer verletzt. Dass mehr als 40 Länder, darunter auch die USA und die Bundesrepublik, gegen die Angriffe auf die hier seit 1978 stationierten Repräsentanten der „regelbasierten internationale Ordnung“ protestiert haben, blieb ebenso wirkungslos wie die von der UNO angestrengte Untersuchung, ob es sich um Kriegsverbrechen handelt. Netanjahu versicherte zwar, das die IDF „alles tun“ würden, um weiteren Schaden von der UNIFIL abzuwenden. Aber der sicherste Weg, solchen zu verhindern, sei, die Blauhelme „aus der Gefahrenzone zu bringen“. Damit war umschrieben, dass Israel den Abzug der UNIFIL herbeiführen will, weil es für seine Truppen im Libanon volle Schießfreiheit beansprucht.
Die mediale Empörung hält sich in Grenzen, weil die israelische Bodenoffensive im Nachbarland ohne Vorgeschichte dargestellt wird – als Verteidigungskrieg gegen die nach dem Terror vom 7.Oktober 2023 einsetzenden Raketenangriffe der Hisbollah. Sie hat damit nicht nur eine Entlastungsfront zugunsten der im Gazastreifen kämpfenden Hamas geschaffen. Der einjährige Raketenkrieg hat auch im israelischen Norden beträchtliche Zerstörungen angerichtet. Zehntausende dort beheimatete Menschen mussten evakuiert werden und wünschen sich sehnlich, zurück zu kehren. Nicht nur das ist erklärtes Kriegsziel der israelischen Regierung. Ähnlich wie an der Grenze zwischen Gaza und Ägypten will sie auch auf nordlibanesischem Territorium eine dauerhafte Pufferzone einrichten.
Es gibt Stimmen, die behaupten, dass die UNIFIL versagt habe, weil es ihr nicht gelungen sei, Israel vor den Angriffen der Hisbollah zu schützen. Dabei wird ausgeblendet, dass sich das Bündnis zwischen der Hisbollah und den Palästinensern in Gaza und dem Westjordanland nicht nur ergeben hat, weil der Libanon infolge der Nakba bis heute mit bis zu 450 000 palästinensischen Flüchtlingen belastet ist. Außerdem muss sich das Land seit Jahrzehnten israelischer Übergriffigkeit und zeitweiser Besatzung erwehren. Auch wenn Waffenstillstand herrschte, verletzten israelische Überschallflugzeuge täglich den libanesischen Luftraum – was jeder Besucher von Beirut hören und bestätigen kann.
Daher besteht die offizielle Aufgabe der mehr als 10 000 UNIFIL -Soldaten darin, die Bevölkerung im Südlibanon zu schützen. Laut den UNO-Resolutionen 425 und 426 vom März 1978 war ihre erste Mission, den Abzug der eingedrungenen IDF zu überwachen und der Regierung bei der Herstellung ihrer Souveränität zu unterstützen. Während der späteren israelischen Invasionen von 1982, 1993 und 1996 wurden die UNO-Truppen überrannt, konnten aber humanitäre Hilfe leisten. 1993 griffen die IDF eine Niederlassung der UNIFIL im Dorf Kana an, wobei 100 Libanesen, die sich dorthin geflüchtet hatten, getötet und 300 verletzt wurden. Während des Libanonkrieges von 2006 wurde ein Bunker der UNIFIL durch einen israelischen Bombenangriff getroffen; vier unbewaffnete Militärbeobachter starben. Insgesamt kamen 2006 sieben Mitarbeiter der UNO ums Leben und zwölf wurden verletzt. Seit der nunmehr sechsundvierzigjährigen Präsenz der UNIFIL im Südlibanon sind über 300 ihrer Soldaten gefallen. Über den Verbleib der gefährlichen Mission entscheidet halbjährlich eine Abstimmung in der UNO. Auch die Bundeswehr beteiligt sich mit 112 Soldaten am Marine-Einsatz der UNIFIL vor der libanesischen Küste, wo sie helfen soll, Waffenschmuggel auf dem Seeweg zu unterbinden.
Sicher ist einzuwenden, dass sich die Hisbollah als gegen Israel gerichtete militärische Verteidigungskraft zunächst nicht in, sondern als Miliz neben den libanesischen Streitkräften entwickelte. Sie hat sich aber seit langem auch auf politischem Wege Legalität verschafft und war neben der libanesischen Armee der wichtigere und auch anerkannte Partner Israels bei den Waffenstillstandsverhandlungen 2006.
Irland, Spanien, Norwegen und Slowenien haben schon seit Monaten gefordert, zu überprüfen, ob das seit 2000 bestehende Assoziationsabkommen der Europäischen Union mit Israel nicht ausgesetzt werden müsse, weil es die darin enthaltenen Klauseln über die Einhaltung von Menschenrechten womöglich verletze. Damit wäre der Handel zwischen der EU und Israel nicht mehr zollfrei, was empfindlichen Sanktionen gleichkäme. Angesichts der Drohungen gegen die UNIFIL-Mission haben Spanien und Irland diese Forderung jetzt wiederholt. Die Durchsetzung ist aber wegen der erforderlichen Einstimmigkeit der EU-Staaten unwahrscheinlich.
Auszuschließen ist ein Abzug der UNIFIL aus dem Libanon keineswegs. Es gibt einen Präzedenzfall in der Region. Die UNO hatte ihre Militärs 2014 aus dem Golan zurückgezogen, wo sie eine Pufferzone zwischen Israel und Syrien bildeten. Ein Jahr lang waren die UNO-Soldaten von der die Assad-Regierung bekämpfenden islamistischen Nusra-Front beschossen worden. Mehrfach nahm die Miliz sogar Blauhelme gefangen. Nachdem Nusra- Kämpfer die UNO-Truppen im August einkesselten, mussten diese über ihren Abzug verhandeln. Es war kein Geheimnis, dass auf diese Weise ein Operationsgebiet Israels entstand, das zu vielfältiger Unterstützung der regierungsfeindlichen Kräfte in Syrien diente. 2018, nach Abflauen des Bürgerkriegs nahm die die UNO-Mission ihre Stellungen auf den Golanhöhen wieder ein.
Sollte die internationale Gemeinschaft so etwas noch einmal hinnehmen, wäre der günstigste momentan denkbare Weg zur schrittweisen Lösung des Nahostkonflikts verbaut. Statt neutrale internationale Truppen abzuziehen, müssten solche Kräfte dringend auch zum Schutz der Palästinenser in Gaza und der Westbank eingesetzt werden. Sie könnten für einen dauerhaften Waffenstillstand sorgen und Verhandlungen ermöglichen.
3.Israel will die Arbeit des UNO-Hilfswerks unterbinden (publiziert unter: Wie Terroristen behandelt, Der Freitag no 45 v. 7. 11. 2024, S. 9)
Am 30. Oktober stimmten neunzig Prozent der Abgeordneten in der Knesset für ein Gesetz, das das United Nations Relief and Works Agency for Palestine Refugies in the Near-Est (UNRWA), zwingen soll, seine Tätigkeit „auf israelischem Boden“ einzustellen. Dieses Hilfswerk der Vereinten Nationen sicherte das physische und soziale Überleben der Palästinenser in den Exilländern und den besetzen Gebieten seit 1949. Nach Ablauf einer Frist von drei Monaten dürfen israelische Behörden keine Kontakte mit Vertretern und Institutionen der UNRWA haben. Gegen das Gesetz votierten nur die wenigen Abgeordneten der arabischen Parteien. Die Sozialdemokraten enthielten sich.
Die Begründung für das Verbot lautet: Angeblich seien hundert der 13.000 UNRWA-Mitarbeiter im Gazastreifen Mitglieder der Hamas oder des Islamischen Djihad und neunzehn davon hätten sich am Massaker des 7. Oktober beteiligt. Und der vor kurzem von den Israeli Defense Forces (IDF) getötete, angebliche Kommandeur des Angriffs, Mohamed Abu Itiwi, habe bei der UNRWA gearbeitet. Nur letzteres wurde vom UNO-Generalsekretär Antonio Guterres bestätigt, der den Tod Itiwis als „Verlust“ für die Hilfsorganisation kommentierte. Ein in die Knesset eingebrachter Vorschlag, die UNRWA selbst zur terroristischen Organisation zu erklären, scheiterte vorerst. Das ändert nichts daran, dass die Hilfsorganisation von Israel als solche behandelt wird. Insgesamt sind bereits 237 UNRWA-Mitarbeiter im Gazastreifen getötet worden und die IDF haben an die 200 Einrichtungen der Hilfsorganisation zerstört, darunter auch viele Schulen und Krankenhäuser, die angeblich als militärische Basen der Hamas dienten. Seit Beginn des Gazakriegs behindern israelische Behörden und fanatisierte Gruppen der Zivilgesellschaft immer wieder die Transporte von Hilfslieferungen in den Gazastreifen, was dort zur bislang größten Hunger- und Gesundheitskrise des 21. Jahrhunderts geführt hat.
Schon seit Jahren behaupten israelische Politiker, die von der UNRWA organisierte Versorgung palästinensischer Flüchtlingslager in den Exilländern und der Palästinenser im Westjordanland, dem Gazastreifen und in Ostjerusalem mit lebensnotwendigen Gütern Gesundheitsdiensten und Bildungseinrichtungen sei die eigentliche Ursache, dass der Konflikt bis heute nicht gelöst wurde. Dahinter ist unverblümt die Position zu erkennen, dass die Palästinenser kein Lebensrecht auf den von Israel kontrollierten Territorien haben und, da sie ja „Araber“ seien, in anderen arabischen Staaten integriert werden müssten, was die reichen arabischen Staaten wie Saudi Arabien zu finanzieren hätten. Diese Vorstellung ist genauso unverfroren wie die Idee, die Bewohner der Schweiz und Österreichs würden sich nach Deutschland vertreiben lassen und sowohl auf ihre eigene staatliche Verfasstheit als auch ihren persönlichen Besitz verzichten.
Was das Verbot der UNRWA auf “israelischem Boden“ konkret bedeuten wird, kann bestenfalls als unklar gelten. Am deutlichsten zeichnet sich eine Verschärfung der Lage für das bereits annektierte Ostjerusalem ab. Dort hat die UNRWA ihren Hauptsitz, von dem aus sie ihre Hilfen koordiniert. Die Bewohner von Ostjerusalem würden ihr bislang noch eigenständiges Bildungssystem verlieren. Den dort genutzten Schulbüchern wird vorgeworfen, dass sie Israelfeindschaft verbreiten. Allerdings ist auch das israelische Erziehungssystem von Araberfeindschaft geprägt. Durch das Kontaktverbot israelischer Institutionen mit der UNRWA wären aber auch die anderen besetzten Gebiete betroffen. Da Israel deren Grenzen zu anderen Staaten militärisch kontrolliert, will es mit der neuen Gesetzgebung den Zugang der UNRWA zu den dortigen Hilfsbedürftigen künftig ganz verhindern können. Das heißt, dass sowohl Hunger wie die Unterbindung von Gesundheits- und Bildungsleistungen noch schärfer als jetzt schon als Waffen eingesetzt werden sollen, um den Exodus von Palästinensern aus den von Israel beanspruchten Gebieten weiter voran zu treiben. Nicht mehr auszuschließen ist, dass die Knesset demnächst die Annexion der Westbank und womöglich auch des Gazastreifens beschließt.
Terroristen zu verfolgen und zu töten, ist legitim im Rahmen des Selbstverteidigungsrechts. Aus der Zusammenarbeit von UNRWA und Hamas jedoch die Behauptung abzuleiten, dass es sich um eine terroristische Kooperation handelt, ist unhaltbar, weil die Hamas die einzige, ursprünglich sogar gewählte Verwaltungskraft des Gazastreifens ist. Infolge einer von der UNO geführten Untersuchung, inwieweit palästinensische Mitarbeiter der UNRWA in terroristische Aktivitäten verwickelt waren, wurden neun Personen entlassen. Die Arbeit einer Hilfsorganisation zu unterbinden, die für die Aufrechterhaltung des Lebens von Geflüchteten und Kriegsbetroffenen verantwortlich ist, stellt einen schweren Verstoß gegen das Völkerrecht dar. Er schließt sich freilich nahtlos an den Beschuss der im Libanon stationierten UNO-Truppen durch die IDF an. Selbst in Israel warnen Politiker und Publizisten davor, dass das Land bald aus der UNO ausgeschlossen werden könnte.
Inwieweit das Verdrängen der UNO aus dem Konflikt gelingt, hängt von der Reaktion der internationalen Gemeinschaft ab. Die auch jetzt wieder ausgesprochenen verbalen Proteste von Israels engsten Verbündeten – darunter die USA, Deutschland, Frankreich und Großbritannien – werden kaum etwas ausrichten. Wirkungsvoller wäre, wenn auch diese Staaten an einer von Saudi Arabien ins Leben gerufenen ´Global Alliance fort the Implementation oft the Two-State Solution`, die am 1. Und 2. November zum ersten Mal in Riad tagte, konstruktiv mitarbeiten würden.