Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Beamte auch weiterhin nicht streiken dürfen. LehrerInnen hatten vor Gericht argumentiert, das Streikrecht sei nach dem Grundgesetz ein Menschenrecht für jedermann. Und um einen handlungsfähigen Staat zu gewährleisten, müsse man nicht allen Beamten das Streikrecht verwehren, sondern nur den "hoheitlich Tätigen", wie z.B. Polizisten oder Soldaten. Das Bundesverfassungsgericht folgte dieser Ansicht nicht.
RA Dr. Rolf Geffken setzt sich in diesem Video mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und dem Beamtenstreikrecht auseinander.