Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gewährt jedem Bürger einen voraussetzungslosen Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen von Bundesbehörden. Somit sind dokumentierte amtliche Informationen des deutschen Staates eigentlich jedem auf Anfrage frei zugänglich. Soviel zur Theorie – in der Praxis versucht der Staat den Informationsfluss aber möglichst gering zu halten. Öffentliche Akten werden an parteinahe Stiftungen gegeben, um den Zugang zu beschränken oder es werden Ausnahmen für Geheimdienste in die Gesetze geschrieben. Frei nach dem de Maizièreschen Motto: Ein Teil dieser Antworten würden die Bevölkerung verunsichern.
Gaby Weber klagt seit Jahrzehnten vor deutschen Gerichten auf Herausgabe der Akten. U.a. verklagte sie das Kanzleramt, den Bundesnachrichtendienst, das Bundesamt für Verfassungsschutz, die Friedrich-Ebert-Stiftung, die Kohl-Witwe, die Deutsche Bank oder die Bayer AG. Weber geht es dabei immer um die Wahrheit hinter den gängigen Narrativen der staatlichen Stellen und der Geschichtsschreibung. Im Gespräch mit Pascal Luig berichtet sie über ihren jahrzehntelangen Kampf um die Akten.

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