Die Hochschule Bremen will laut einem Kooperationsvertrag mit dem Bundesamt für Personalwesen der Bundeswehr erstmals Studentinnen im Fach Informatik für die Bundeswehr ausbilden. Das Bremische Hochschulgesetz fordert die Verfolgung von ausschließlich friedlichen Zwecken in Forschung, Lehre und Studium. Zusätzlich lehnt die Hochschule Bremen in ihrer Zivilklausel die Beteiligung von Wissenschaft und Forschung an Projekten mit militärischer Nutzung oder militärischer Zielsetzung ab. Juristische Experten in Bremen wollen dieses Verbot umgehen und kommen zum Ergebnis, dass die Kooperation mit der Bundeswehr zu einem friedlichen Zweck geschehe, weil „unfriedlich“ laut Artikel 24 und 26 des Grundgesetzes nicht gleichbedeutend mit militärisch sei. Wenn aber die Bundeswehr friedlich ist, wer ist dann eigentlich nicht friedlich, und wofür gibt es die Zivilklausel überhaupt?
Die NaturwissenschaftlerInnen-Initiative Verantwortung für Frieden und Zukunftsfähigkeit (NatWiss) gab ein Rechtsgutachten bei Dr. Hoppe zur Frage in Auftrag, ob die beabsichtigte Kooperation gegen die Zivilklauseln des Bremischen Hochschulgesetzes und der Hochschule Bremen verstößt. In der Pressekonferenz wird dieses Gutachten vorgestellt. Es nahmen teil: Dr. Bernd Hoppe (Rechtsanwalt und Verfasser des Gutachtens), Dr. Martin Beckmann (ver.di), Reiner Braun (NatWiss/IALANA) und Nicole Gohlke (MdB Die LINKE).
Das Gutachten kann unter http://www.natwiss.de/fileadmin/user_upload/Gutachten_Hoppe_zu_HBS.pdf heruntergeladen werden.
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